Teilnahmebedingungen
Zielsetzungen des Swiss Hotel Film Awards: Der Swiss Hotel Film Award hat die Förderung des Images der Schweizer Hotellerie und der Film-Szene zum Ziel. Die teilnehmenden Filmer erhalten Zugang zu Hotels, die ihnen als Schauplätzen von Kurzfilmen dienen. Die Kurzfilme erzählen Geschichten aus dem «Mikrokosmos» Hotel und bilden diese «Welt im Kleinen» auf ästhetische, ansprechende und originelle Art ab.
Themen/Inhalte der Filmbeiträge: gemäss der oben genannten Zielsetzungen frei wählbar
Dauer der Filmbeiträge: max. 5 Minuten
Sprache der Filmbeiträge: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Zugelassen sind aber auch Stumm- oder Musikfilme.
Teilnahmeberechtigung: Alle interessierten Filmer und Filmerinnen (Nachwuchs, Profis, Amateure), die die Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Technische Anforderungen an das Filmmaterial: Die Filmdaten werden auf einer Daten DVD per Post eingereicht. Vorschaubild und effektiver Film-Titel werden per E-Mail an [email protected] gesendet.
Der Film muss in folgendem Format abgegeben werden:
Video: QuickTime (Codec: H.264, Quality: High)
Sound: AAC, 48.000 kHz, Stereo, mindestens 128 kbps
Audio Aussteuerung: - 9db
Für die Publikation sind zwei Grössen (Versionen) erforderlich:
Grösse 1: 1920 x 1080 (für die grosse Leinwand)
Grösse 2: 1280 x 720 (für Internet)
Datenträger: Daten DVD (beide Versionen auf dem gleichen Träger)
Die DVD ist einzusenden an:
hotelleriesuisse, Eva Strebel, Monbijoustrasse 130, Postfach, 3001 Bern
Ablauf des Wettbewerbs:
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Eingabeschluss der Konzepte via www.swisshotelfilmaward.ch: 2. April 2009 |
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Die Jury nominiert die besten 20 Konzepte, die umgesetzt werden |
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Bekanntgabe Nominationen: Tag der Schweizer Hotellerie, 9. Juni 2009, Lugano |
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Realisierung der nominierten Konzepte im Juni/Juli 2009: → hotelleriesuisse informiert die Filmer über die in Frage kommenden Hotels → Filmer und Hotel vereinbaren Ablauf der Dreharbeiten |
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Eingabeschluss der Filmbeiträge: 15. Juli 2009 |
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Jurierung: → Jury kürt 10 Filme, die an der Preisverleihung gezeigt werden, darunter die Gewinner-Filme im 1., 2. und 3. Rang → Ermittlung des Publikumspreises durch Internet-Community auf www.swisshotelfilmaward.ch. |
Wahl der Drehorte: Der Teilnehmer gibt im Anmeldeformular seine Präferenz an bezüglich Stadt-/Ferienhotellerie, Standard, und Standort in der Schweiz. Bei einer Nomination informiert hotelleriesuisse den Filmer über die in Frage kommenden Hotels (die genannte Präferenz wird nach Möglichkeit berücksichtigt). Anschliessend nimmt der Filmer mit einem von hotelleriesuisse vorgeschlagenen Hotel Kontakt auf, um die Dreharbeiten zu koordinieren.
Dauer der Dreharbeiten im Hotel: max. 2 Tage im Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 15. Juli 2009.
Zusammenarbeit zwischen Filmer und Hotel: Das Hotel übernimmt – nach vorgängiger Absprache und im Rahmen seiner Möglichkeiten – Kost und Logis der Film-Crew. Die Hotels, die als Filmschauplätze dienen, werden im Filmabspann namentlich genannt.
Besuch der Dreharbeiten: Die beteiligten Hotels sowie die Award-Sponsoren erhalten nach Rücksprache mit den Filmern die Möglichkeit, Gäste zu den Dreharbeiten einzuladen. Die Besuche dürfen die Filmarbeiten nicht beinträchtigen.
Preissumme: 1. Preis: CHF 5'000 + Auftrag für eine Filmproduktion in der Höhe von 5'000 Franken, 2. Preis: CHF 3'000, 3. Preis: CHF 2'000, Publikumspreis: CHF 5'000 (wird von Internet-Community via www.swisshotelfilmaward.ch ermittelt). Achtung: Die Preise werden nicht nach Kategorie/Genre vergeben.
Preisverleihung: Festliche Award-Verleihung, am 10. September 2009 in Zürich (Arena Filmcity in der Sihlcity)
Erklärung zur Abtretung der Nutzungsrechte: Für den Fall, dass das Filmkonzept eines Teilnehmers von der Jury nominiert und anschliessend filmisch umgesetzt wird, bestätigt dieser, dass er Urheber des Filmes ist und dass er hotelleriesuisse und den beteiligten Mitgliederhotels sowie den Sponsoren sämtliche Nutzungsrechte kostenlos übertragt. Die Dauer der Nutzungsrechte richtet sich nach der Schutzdauer des Filmes (gemäss URG).
Ausschliesslichkeitserklärung: Jeder Teilnehmer erklärt, sein Filmkonzept speziell für den Swiss Hotel Film Award produziert zu haben und mit diesem vor der Awardsverleihung an keinem anderen Wettbewerb teilzunehmen.
Haftung: Die Haftung für Vorfälle, die im Zusammenhang mit dem Filmkonzept und seiner filmischen Umsetzung stehen und aus welchen Rechtsansprüche abgeleitet werden können, trägt jeder Teilnehmer selbst. hotelleriesuisse lehnt jegliche Haftung ab.
Über den Jury-Entscheid wird keine Korrespondenz geführt.
Bei Verletzung der Teilnahmebedingungen ist eine allfällige Auszeichnung ungültig.




